Regeln des VDH:
§ 1 Begriffsbestimmung
Der Junior-Handling-Wettbewerb ist die Vorbereitung junger Hundefreunde auf ein späteres Vorführen von Rassehunden bei jeglichen Zuchtschauen. Er bietet interessierten Jugendlichen die Möglichkeit, im sportlichen,
freundschaftlichen Wettbewerb den Umgang mit Hunden verschiedener Rassen zu erlernen und zu üben. Das Vorführen der Hunde erfordert - und fördert - Verständnis, Einfühlungsvermögen und
Verantwortungsbewußtsein. Darüber hinaus kann dieser Wettbewerb zu größerer Fairneß, Disziplin und Rücksichtnahme im Verhalten der Jugendlichen untereinander beitragen; sie lernen auch verlieren zu können und
die Leistung anderer sportlich anzuerkennen.
§ 2 Zulassung
Zugelassen sind Jugendliche im Alter von 9-17 Jahren. Das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten muß vorliegen.
§ 3 Meldegelder
Werden von den jeweiligen Veranstaltern festgelegt. Die finanzielle Begünstigung einzelner Teilnehmergruppen ist untersagt.
§ 4 Altersgruppen
Altersklasse 1: 9-12 Jahre
Altersklasse 2: 13-17 Jahre
Stichtag für die Alterszuordnung ist jeweils der Tag vor der Veranstaltung.
§ 5 Meldungen
Die Meldungen müssen enthalten:
Name und Vorname sowie Anschrift und Geb.-Datum des Teilnehmers; Name und Anschrift des Erziehungsberechtigten; Rasse und Name des Hundes.
Nachmeldungen sind möglich; der Veranstalter kann Fristen festsetzen.
Es dürfen nur Hunde geführt werden, welche in einem von der F.C.I. anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Die Hunde müssen nicht ausgestellt worden sein.
§ 6 Hundetausch
Der gemeldete Hund kann bis zum Beginn des Richtens ausgetauscht werden; die Wettbewerbsleitung ist hierüber zu verständigen. Der gesamte Wettbewerb ist mit dem gleichen Hund durchzuführen. Der Austausch der Hunde
untereinander und die Vorführung eines neutralen Hundes ist auf Anordnung des Richters möglich.
§ 7 Bewertungen / Platzierungen
Die 5 Besten jeder Altersklasse werden plaziert. Teilnehmer, die ihre Hunde offensichtlich nicht unter Kontrolle haben, müssen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Entscheidung liegt beim Richter und/oder
Wettbewerbsleiter und bedarf keiner Begründung.
§ 8 Punktvergabe
Alle Teilnehmer erhalten 5 Punkte. Folgende Zusatzpunkte können innerhalb der Altersgruppe erworben werden:
1. Platz: + 10 Punkte
2. Platz: + 8 Punkte
3. Platz: + 6 Punkte
4. Platz: + 4 Punkte
5. Platz: + 2 Punkte
Der Tagessieger im Stechen zwischen den beiden Siegern der einzelnen Altersgruppen erhält zusätzlich 5 Punkte.
§ 9 Qualifikation
Die Teilnehmer sammeln im Ausstellungsjahr ihre erworbenen Punkte und reichen die vier besten Ergebnisse zu einem im Verbandsorgan 'UNSER RASSEHUND' veröffentlichten Stichtag ein. Es können hierfür nur solche
Ergebnisse gewertet werden, die bei termingeschützten Zuchtschauen des VDH (Internationale-, Nationale- und termingeschützte Spezialzuchtschauen) erworben wurden und für die folgende erbracht werden:
a) Name des Teilnehmers
b) Altersklasse
c) evtl. Plazierung in der Altersklasse
d) evtl. Tagessieger
§ 10 Finale
Das Jahresfinale findet jeweils anläßlich der letzten Internationalen Zuchtschau oder einer anderen vom Zuchtschau-Ausschuß des VDH zu bestimmenden herausragenden Veranstaltung im Bereich des VDH statt Je
Altersgruppe sind die zehn besten Jugendlichen teilnahmeberechtigt.
Die Alterszuordnung gilt auch für das Jahresfinale, gleichgültig in welcher Altersklasse die Qualifikation erworben wurde.
Die Teilnehmer werden von der VDH-Geschäftsstelle benachrichtigt. Für das Jahresfinale sind nur Teilnehmer, die ihren 1. Wohnsitz in der BRD haben, teilnahmeberechtigt.
§ 11 Richter
Der Wettbewerb soll von für diesen Wettbewerb qualifizierten Richtern gerichtet werden. Dies können Zuchtrichter, erfahrene und erfolgreiche Aussteller oder erfolgreiche ehemalige Junior-Handler sein, sofern sie
mindestens 21 Jahre alt sind.
§ 12 Bewertungsgrundlagen
Bewertungsgrundlagen sollen sein:
Harmonie und Zusammenarbeit von Führer und Hund (Lob, Tadel, Konzentration, Behandlung usw. Rasse- (Ausstellungs-) gerechtes Vorführen des Hundes (in der Bewegung - diverser Figuren - und Zeigen des Gebisses.
Präsentieren des Hundes in der Gruppe.Rassegerechtes Erscheinungsbild des Hundes (Kondition, Pflegezustand etc.). Zweckentsprechende Kleidung des Teilnehmers.
§ 13 Durchführung
Der Wettbewerb soll publikumswirksam anläßlich von Spezial- und Nationalen - Zuchtschauen durchgeführt werden; für Internationale Zuchtschauen ist die Durchführung obligatorisch (Vorgeschrieben Entscheidung /
Ausscheidung - Altersgruppe 1 / Altersgruppe 2).
Dem Richter und Veranstalter wird die Verwendung des vom VDH vertriebenen Bewertungsbogens und Ergebnisprotokolls empfohlen.
Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde bzw. einen Nachweis der erworbenen Punkte, über die evtl. in der Altersklasse, evtl. Tagessieger, Art der Veranstaltung sowie die Anzahl der Teilnehmer in der den Altersklasse.
§ 14 Sonstiges
Soweit anwendbar gilt die Zuchtschau-Ordnung des VDH in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 01.01.1 999 in Kraft.
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